Die Zahl der Menschen, insbesondere Stadtbewohner ohne eignen Gartenzugang, die sich für Schrebergärten interessieren, steigt stetig. Dank der vielen Kleingärten, die über ganz Deutschland verteilt sind, hat jeder die Möglichkeit, seinen eigenen kleinen, grünen Rückzugsort zu erschaffen und beispielsweise sogar eigenes Obst und Gemüse zu züchten. Bevor jedoch ein Kleingarten gepachtet werden kann, ist die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Kleingartenverein notwendig. Ein solcher Verein kann schnell online oder durch das Telefonbuch ausfindig gemacht werden.
Es gibt drei verschiedenen Typen von Mitgliedern in einem Kleingartenverein – aktive, passive und fördernde Mitglieder. Aktive Mitglieder sind diejenigen, die einen Kleingarten vom Verein gepachtet haben und ihn pflegen. Sie nehmen aktiv am Vereinsleben teil, so zum Beispiel durch den Besuch der Mitgliederversammlung und das Einhalten der Vereinsrichtlinien.
Passive Mitglieder gelten als Vorstufe zu den aktiven Mitgliedern. Sie sind vom Verein vorgemerkt und warten auf die Gelegenheit, einen eigenen Schrebergarten zu pachten. Sobald ein solcher frei wird, können sie diesen pachten und werden damit zu aktiven Mitgliedern.
Schließlich gibt es noch die fördernden Mitglieder. Sie haben keinen Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein, noch haben sie die Absicht, einen solchen einzugehen. Ihre Rolle ist es, die Vision des Vereins und der dazugehörigen Kleingärten zu unterstützen. Diese Unterstützung kann finanzieller Natur sein oder in anderer Form erfolgen.
Was die Kosten anbelangt
Eine Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein ist mit Kosten verbunden. Hierzu zählen nicht nur die Mitgliedsgebühren, sondern auch die Pacht, Versicherungsbeiträge sowie Wasserumlagen und weitere Kosten. Außerdem ist beim Übernehmen eines Schrebergartens eine Ablösesumme zu entrichten, die sich auf die Gartenhütte, Bäume, Pflanzen und sonstiges Grün bezieht. Ein Bewerter bestimmt die Höhe dieser Summe.
Falls jemand Interesse an einem freien Garten hat, den er beim Spaziergang durch die Anlage entdeckt hat, sollte er zuerst den Vereinsvorstand kontaktieren, bevor er irgendwelche Zahlungen an den bisherigen Pächter leistet oder Verträge mit ihm abschließt. Der Vorstand stellt sicher, dass alle Übergabeverfahren korrekt ablaufen.
Umgang mit Wartelisten
Oftmals führen Kleingartenanlagen Wartelisten. Als Interessent sollte man sich daher so früh wie möglich anmelden, um die Chance auf eine freie Fläche zu haben. Einige Vereine haben sogar Kriterien, die eine bevorzugte Vergabe ermöglichen, wie zum Beispiel an Rentner oder Familien mit Kindern. Diese Gruppen haben dann oft kürzere Wartezeiten.
Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein
Manche Kleingartenvereine fordern, dass das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in der Umgebung der Anlage hat. Dies soll sicherstellen, dass Menschen, die in der Nähe wohnen, die Chance auf einen eigenen Schrebergarten bekommen, ohne dafür lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen.
Vereine bieten oft Sprechstunden an, zu denen man gehen kann, um sich als Mitglied einzutragen. Andere Vereine stellen ein Mitgliedschaftsantragsformular zum Download auf ihrer Website zur Verfügung. Jeder Verein hat andere Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder, daher sollte man sich auf der Vereinsseite informieren.
Was wird auf dem Mitgliedsantrag erfragt?
Je nach Verein kann sich die Gestaltung der Mitgliedsanträge unterscheiden. Üblicherweise werden persönliche Informationen wie Adresse, Familienstand und Anzahl der Kinder sowie der berufliche Status abgefragt.
Das Formular enthält in der Regel auch eine Übersicht über den Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und die erlaubten Zahlungsweisen. Oft wird ein Lastschriftverfahren bevorzugt, da es sowohl für die Pächter als auch für den Verein bequem ist.
Falls ein Verein mehrere Anlagen besitzt, wird auch die gewünschte Anlage angegeben. Zudem könnte der Antragsteller gefragt werden, welche Ablösesumme er für den Garten zahlen würde, was ein entscheidendes Kriterium für die Gartenvergabe sein kann.
Manchmal wird auch erfragt, ob der Antragsteller bereits einen Schrebergarten besessen hat und wenn ja, in welcher Anlage und bei welchem Verein.
Das ausgefüllte Formular kann online versendet oder ausgedruckt und per Post oder E-Mail an den Verein geschickt werden. Eine weitere Option ist es, das Formular während der Sprechstunden des Vereins direkt vor Ort auszufüllen und abzugeben.
Die Mitgliedschaft, inklusive der Mitgliedsgebühr und der Aufnahmegebühr, ist in der Regel sofort fällig, auch wenn der Antragsteller zunächst auf einer Warteliste landet. Die Wartezeit kann variiert werden und hängt von der Anzahl der Kündigungen im Verein ab. Bei Verfügbarkeit eines Gartens wird das Mitglied vom Verein kontaktiert. Bei Gefallen kann ein Pachtvertrag abgeschlossen werden. Gefällt der Garten nicht, verbleibt das Mitglied auf der Warteliste.
Sollte das Mitglied seine Entscheidung revidieren wollen, kann es vom Antrag zurücktreten, allerdings müssen bereits gezahlte Beiträge im Allgemeinen nicht zurückerstattet werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
Sowohl die Kündigung des Pachtvertrags als auch die Mitgliedschaft im Kleingartenverein müssen schriftlich erfolgen. Häufig stellen Vereine entsprechende Formulare online zur Verfügung.
Vorauswahl treffen
Wer sich für einen Schrebergarten interessiert, sollte zuerst recherchieren, welche Kleingartenvereine in der Gegend aktiv sind. Aufgrund der üblichen Voraussetzung, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt der Anlage liegen muss, kann die Auswahl an geeigneten Vereinen gut eingegrenzt werden. Aus dieser Auswahlliste sollte dann nach einer Besichtigung der jeweiligen Anlage eine endgültige Entscheidung getroffen werden.