Was ist ein Kleingärtnerverein?

Die Rolle der Kleingärtnervereine in der Verwaltung und Pachtung von Kleingärten

Diejenigen, die sich nach einem eigenen grünen Rückzugsort sehnen, kommen oft in Kontakt mit Kleingärtnervereinen, da diese für die Verwaltung und Verpachtung der Kleingärten zuständig sind. In Deutschland existieren etwa 15.000 solcher Vereine, die unter dem Dach des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. organisiert sind. Die einzelnen Pächter sind wiederum in Landes- und Regionalverbände gegliedert. Zum Beispiel zählt der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 1.002 Kleingärtnervereine, während der Landesverband Ostfriesland 14 Vereine umfasst. Insgesamt gibt es fast eine Million Kleingärten in Deutschland, die von rund fünf Millionen Menschen genutzt werden.

Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein als Voraussetzung für die Pacht

Wer einen Kleingarten pachten möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Mitgliedschaft in einem Kleingärtnerverein oft obligatorisch ist. Vereine verpachten in der Regel nur an ihre Mitglieder. Diese Mitgliedschaft ist essentiell, um die Rechte zur Nutzung eines Kleingartens sowie Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und Veranstaltungen des Vereins zu erhalten.

Auf der Suche nach dem passenden Kleingärtnerverein

Um einen geeigneten Kleingartenverein in der Nähe zu finden, gibt es mehrere Hilfsmittel. Eine nützliche Ressource ist die Webseite kleingartenvereine.de, die eine umfangreiche Datenbank deutscher Kleingärtnervereine bietet. Hier können Interessierte mithilfe verschiedener Filter, wie Bundesland, Vereinsname, Postleitzahl oder Anzahl der Parzellen, nach passenden Vereinen suchen. Dies erleichtert die Suche erheblich und ermöglicht es, direkt Kontakt mit den Vereinen aufzunehmen, um mehr über die Verfügbarkeit von Parzellen zu erfahren. Zusätzliche Informationen und Ressourcen bietet auch die Webseite des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V., die eine zentrale Anlaufstelle für angehende und aktive Kleingärtner darstellt.

Grundlegende Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Kleingartenvereins

Die Aufgaben eines Kleingartenvereins sind vielfältig und für das Funktionieren und die Organisation der Kleingartenanlagen unerlässlich. Wer sich detailliert über die spezifischen Pflichten eines bestimmten Kleingartenvereins informieren möchte, sollte einen Blick in die Satzung werfen, die oft auf den Homepages der Vereine verfügbar ist. Obwohl die Details von Verein zu Verein variieren können, gibt es einige grundlegende Aufgaben, die als wesentlich angesehen werden.

Regelsetzung und Verwaltung

Kleingartenordnung und Mitgliederverwaltung

Einer der Hauptaufgaben eines Kleingartenvereins ist das Erstellen und Durchsetzen der Kleingartenordnung. Diese Ordung definiert die Regeln und Standards, die das Zusammenleben und die Gartenarbeit innerhalb der Anlage regeln. Sie beinhaltet Richtlinien, an die sich alle Mitglieder und Pächter halten müssen. Darüber hinaus ist der Verein für die Aufnahme neuer Mitglieder sowie gegebenenfalls für den Ausschluss von Mitgliedern zuständig. Diese Entscheidungen basieren auf der Einhaltung der Vereinssatzung und der Kleingartenordnung durch die Mitglieder.

Vergabe und Überwachung der Gartennutzung

Der Kleingartenverein vergibt die Parzellen an die Mitglieder und überwacht die satzungsgemäße Nutzung der Gärten. Bei Verstößen kann es notwendig werden, mit dem Pächter ein klärendes Gespräch zu führen oder in schwerwiegenden Fällen sogar die Pacht zu kündigen.

Finanzielle Verantwortung

Festlegung von Beiträgen und Gebühren

Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem der Kleingartenverein aktiv ist, betrifft die finanziellen Aspekte der Vereinsführung. Der Verein entscheidet über die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie über eventuelle Umlagen und andere Abgaben, die für die Instandhaltung und Verwaltung der Anlage benötigt werden. Diese Beiträge ermöglichen es dem Verein, seine Aufgaben zu erfüllen und die Anlage zu unterhalten.

Pachtverhältnisse und Zwischenpacht

Zwischenpächter-Rolle

In seiner Funktion als Zwischenpächter pachtet der Verein die Kleingartenflächen und verpachtet diese dann an seine Mitglieder weiter. Dieses Modell ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Nutzung der Gärten, die primär der nichtkommerziellen, kleingärtnerischen Nutzung dienen soll. Ziel ist es, den Mitgliedern zu ermöglichen, Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf anzubauen, was einen zentralen Aspekt der kleingärtnerischen Kultur darstellt.

Durch diese strukturierten und geregelten Vorgehensweisen sichern Kleingartenvereine die Qualität und die nachhaltige Nutzung der Kleingartenanlagen und fördern gleichzeitig das Gemeinschaftsgefühl unter den Gartenfreunden.

Die Förderaufgaben eines Kleingartenvereins

Ein Kleingartenverein hat nicht nur die Aufgabe, Regeln und Richtlinien zu setzen, um das harmonische Zusammenleben innerhalb der Anlage zu gewährleisten. Darüber hinaus trägt der Verein auch wichtige Förderaufgaben, die sowohl das Kleingartenwesen als auch gesellschaftliche und ökologische Ziele unterstützen.

Förderung des Kleingartenwesens und der Naturverbundenheit

Bildung und Zugang für junge Menschen

Ein zentraler Aspekt der Förderung durch den Kleingartenverein ist die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit. In einer Zeit, in der städtisches Leben oft wenig direkten Kontakt mit der Natur bietet, können Kleingärten als wichtige Bildungs- und Erfahrungsräume dienen. Um dies zu unterstützen, priorisieren einige Vereine die Vergabe von Parzellen an Familien mit schulpflichtigen Kindern, um diesen Kindern eine Möglichkeit zu bieten, Naturerfahrungen zu sammeln und einen Ausgleich zum städtischen Alltag zu finden.

Engagement für Umweltschutz

Zudem sollte ein Kleingartenverein auch Ziele des Umweltschutzes fördern. Dies kann durch die Anleitung zur nachhaltigen Gartenbewirtschaftung, die Förderung von Biodiversität durch das Anpflanzen heimischer Arten oder durch die Organisation von umweltbildenden Veranstaltungen und Workshops erfolgen.

Mitgliedsarten im Kleingartenverein

Aktive, passive und fördernde Mitglieder

Ein Kleingartenverein setzt sich aus verschiedenen Arten von Mitgliedern zusammen:

  1. Aktive Mitglieder: Dies sind die Pächter, die eine eigene Parzelle bewirtschaften. Sie sind direkt in die Gartenarbeit und das Vereinsleben eingebunden und tragen die Hauptlast der Gartenpflege und -nutzung.
  2. Passive Mitglieder: Diese Mitglieder stehen auf der Warteliste für eine Parzelle. Sie haben bereits Interesse an einem eigenen Kleingarten bekundet und warten auf die Verfügbarkeit einer geeigneten Parzelle. Ihre Rolle ist abwartend, doch sie können oft an Vereinsaktivitäten teilnehmen und sich so bereits einbringen.
  3. Fördernde Mitglieder: Diese Gruppe umfasst Personen, die keinen eigenen Garten bewirtschaften möchten und auch nicht auf der Warteliste stehen, dennoch aber die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützen. Ihre Unterstützung kann finanzieller Natur sein, umfasst aber auch Sachspenden oder ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein.

Diese unterschiedlichen Mitgliedschaftsformen ermöglichen es einer breiten Gruppe von Menschen, Teil der Kleingartenbewegung zu sein und diese nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen. Der Kleingartenverein fungiert somit nicht nur als Verwalter, sondern auch als Förderer eines lebenswerten und nachhaltigen Umfelds.

Entscheidungsgewalt des Vereinsvorstands und Mitgliederbeteiligung

Die Probezeit und Vereinsentscheidungen

Entscheidung über die Beibehaltung der Pächter

Ein Kleingartenverein kann beschließen, neuen Pächtern einen Garten zunächst auf Probe zu überlassen. Diese Probezeit dient dazu, dass der Pächter unter Beweis stellen kann, dass er die Vereinssatzung versteht und einhalten wird. Nach Ablauf dieser Frist bewertet der Vorstand die Leistung des Pächters. Sollte der Vorstand feststellen, dass die Satzung nicht eingehalten wurde, ist er berechtigt, das Pachtverhältnis zu beenden.

Regulierung baulicher Veränderungen

Jegliche geplanten baulichen Veränderungen innerhalb der Gartenparzelle müssen dem Verein mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle Baumaßnahmen den Vereinsrichtlinien entsprechen. Unautorisierte Bauarbeiten können dazu führen, dass der Pächter die nicht genehmigten Bauwerke entfernen muss. Um Kosten und Ärger zu vermeiden, ist es daher ratsam, vor dem Beginn jeglicher Baumaßnahmen eine schriftliche Genehmigung des Vereins einzuholen.

Die Rolle der Mitgliederversammlung

Jährliche Treffen und Entscheidungsfindung

Die Mitgliederversammlung sollte mindestens einmal jährlich abgehalten werden. Diese Versammlung dient als Plattform für die Wahl des Vorstands, die Genehmigung des Haushaltsplans und die Behandlung eingereichter Anträge. Es ist ein wesentliches Organ des Vereinslebens, in dem wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Bedeutung des Vereinslebens für Kleingärtner

Engagement und Mitbestimmung

Jeder, der sich für einen Schrebergarten entscheidet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit auch Teil des Vereinslebens wird. Das Engagement im Verein ist essentiell, denn nur durch regelmäßige Teilnahme an Mitgliederversammlungen und Vereinsaktivitäten wird man in die Gemeinschaft integriert und kann an wichtigen Entscheidungen mitwirken. Personen, die das Vereinsleben als Last empfinden, haben es oft schwer, sich in der Kleingartenkolonie einzuleben.

Vereinsveranstaltungen als kultureller Höhepunkt

Viele Kleingartenvereine organisieren über das Jahr verteilt verschiedene Veranstaltungen wie Sommerfeste oder Winterglühweinabende. Diese dienen nicht nur der Stärkung der Gemeinschaft, sondern sind auch Gelegenheiten, bei denen Nicht-Mitglieder willkommen sind und teilnehmen können. Solche Veranstaltungen tragen wesentlich zum Charme und zur Attraktivität der Kleingartenanlagen bei und fördern ein positives und integratives Gemeinschaftsgefühl.