Der Wunsch, einen Kleingarten zu pachten, steigt heutzutage bei vielen Menschen, da sie in Großstädten leben und kaum Möglichkeiten haben, ungezwungen in der Natur zu verbringen. In einem Kleingarten können Kinder die Natur entdecken und Erwachsene können je nach Belieben eigenes Obst und Gemüse anbauen und ihre Freizeit im Freien genießen. Bevor jedoch ein Pachtvertrag für einen Kleingarten unterzeichnet wird, sollten einige Punkte beachtet werden, um mögliche Hindernisse zu vermeiden.
1: Die Lage des Kleingartens
Ein Garten sollte in erster Linie zur Erholung dienen, daher sollte schon im Vorfeld darauf geachtet werden, dass der Weg dorthin nicht durch lange und verkehrsreiche Fahrten erschwert wird. Es ist ratsam, Gartenvereine in der Nähe des Wohnorts zu besuchen und nach einem privaten Rundgang den Vorstand zu kontaktieren.
Die meisten Vorstände legen großen Wert darauf, dass alle Parzellen in guten Händen sind und sind daher bereit, freie Kleingärten vorzustellen und Besichtigungen zuzustimmen. Bei einer solchen Besichtigung können Sie sich mit den örtlichen Gegebenheiten und den Gartennachbarn vertraut machen. Ein Blick über den Gartenzaun sagt oft mehr als tausend Worte.
2: Die Kosten
Beim Plan, einen Kleingarten zu pachten, sind nicht nur der Standort, sondern vor allem auch die damit verbundenen Kosten entscheidend. Normalerweise richtet sich die jährliche Pacht nach der Größe des Gartens, welche maximal 400 qm betragen darf, und nach der Region, in der der Gartenverein ansässig ist.
Der Pachtzins pro Quadratmeter liegt zwischen 10 und 90 Cent. Des Weiteren sollten bei einer Besichtigung die durchschnittlichen Kosten für Wasser- und Stromanschluss erfragt werden. Die Nebenkosten liegen meist zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Ablösesumme.
Diese Summe ist meist abhängig von der Bebauung der Parzelle. Je nach Ausstattung, z.B. mit einer großen Laube oder einem Geräteschuppen, kann diese einmalige Summe zwischen 1000 und 7000 Euro variieren. Bei Entscheidung für den Kleingarten wird die Ablösesumme sofort fällig und geht meist an den Vorpächter, der in der Regel für die Ausstattung zuständig war.
3: Die Pachtvereinbarung
Bei der Übernahme eines Gartenabschnittes wird ein Kleingarten-Pachtvertrag mit dem Verwaltungsrat des Gartens vereinbart, der in der Regel der Haupteigentümer der Gesamtanlage ist. Der Vertrag stellt nicht nur die Gesamtfläche des Gartens dar, sondern legt auch die jährliche Pachtgebühr fest.
Im Vertrag ist zudem der Vertragsdauer festgelegt. Solange die jeweilige Parzelle oder die gesamte Anlage nach Ablauf dieser Zeit nicht für andere Zwecke genutzt wird, muss der Pachtvertrag lediglich verlängert werden.
Bei einer solchen Verlängerung kann es jedoch passieren, dass die Pacht erhöht wird. Um dies im Vorfeld zu klären, kann man sich an die lokale Behörde wenden und erfragen, ob in naher Zukunft andere Nutzungs- oder Bebauungspläne für das Gartengelände bestehen oder geplant sind.
Zum Muster eines Pachtvertrages geht es hier.
4: Kontaktpersonen
Bereits bei der Besichtigung des gewählten Kleingartens sollte geklärt werden, wer der zuständige Ansprechpartner ist. Üblicherweise ist der erste Ansprechpartner der Gartenvereinsvorstand. Es gibt jedoch auch übergeordnete Kontaktpersonen, die zum Beispiel Fragen zum Pachtvertrag oder rechtliche Fragen beantworten können.
Insbesondere ist hier der Bundesverband der Gartenfreunde e.V. zu nennen, in dem 19 Landesverbände mit all ihren angeschlossenen Kleingartenvereinen organisiert sind. Über diesen Bundesverband können auch die zuständigen Gartenverbände der jeweiligen Region ermittelt werden.
5: Die Bestimmungen
Jeder Kleingartenclub verfügt über seine eigene Satzung, die sich allerdings größtenteils an den allgemeingültigen Bestimmungen ausrichtet. Diese Richtlinien beinhalten Details wie die übliche Größe des Bebauungsareals im Club.
Die Satzung umfasst üblicherweise Aspekte wie die Nutzung des Gebäudes, fixe Ruhezeiten am Mittag und in der Nacht sowie den Rahmen für genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Auch die Haltung von Kleintieren wird durch diese Bestimmungen geregelt.
6: Die Gemeinschaftlichkeit
Das Pachten eines Kleingartens beinhaltet mehr als nur den Anbau und das Genießen Ihres eigenen Grüns inmitten von anderen Gärtnern.
Es bedeutet auch, sich innerhalb dieser Gemeinschaft für den Club einzusetzen und an Gemeinschaftsaktionen teilzunehmen. Beiträge zur Renovierung von Wasserleitungen oder sanitären Einrichtungen können ebenfalls erwartet werden. Bei einer Besichtigung können Sie bereits Informationen zu verschiedenen Plänen und Projekten erfragen.
7: Überprüfung der Ausstattungen
Bevor Sie einen Pachtvertrag für einen Kleingarten unterzeichnen, sollten Sie sich detailliert über die vorhandene Ausstattung des Gartens informieren. Dies umfasst die Gartenhütte selbst, möglicherweise ein vorhandenes Gewächshaus, die Regentonne sowie bestehende Wege und sanitäre Einrichtungen.
8: Bodenbeschaffenheit
In Abhängigkeit von Ihrem geplanten Nutzungszweck kann die Bodenqualität des Kleingartens von großer Bedeutung sein. Abgesehen von den unterschiedlichen Bodenarten in der jeweiligen Region, sollten Sie ebenfalls Informationen darüber einholen, wie der Boden in den vorhergehenden Jahren bearbeitet und gedüngt wurde.
9: Prüfung auf Altlasten
Besonders bei älteren Kleingärten ist eine umsichtige Inspektion hinsichtlich möglicher Altlasten unabdingbar. Insbesondere Baumaterialien, die Asbest enthalten könnten, sind in diesem Zusammenhang relevant. Aber auch die Existenz von veralteten Chemikalien oder Müllhaufen sollten in dieser Anfangsinspektion erfasst und idealerweise vom Voreigentümer sachgemäß beseitigt werden.
10: Mögliche unerwünschte Mitbewohner
Zu Beginn ihrer Gartenkarriere sollten angehende Gärtner immer nach potentiellen unerwünschten Mitbewohnern fragen. Tiere wie Wühlmäuse können die Gartenarbeit ebenso anstrengend und frustrierend machen wie hartnäckige Unkräuter, die andere Pflanzen rücksichtslos überwachsen.
Die Gartenlaube
Obwohl sie primär als Unterschlupf bei schlechtem Wetter dient, ist die Gartenlaube für viele Gärtner das Herzstück des Kleingartens. Neben der Konstruktion sollte hier unbedingt erfragt werden, ob ein Abwasseranschluss vorhanden und die elektrischen Installationen funktionstüchtig sind.