In zahlreichen städtischen Ballungszentren hat sich der Zugang zur freien Natur für viele Bewohner zu einer essenziellen Notwendigkeit und einem unwiderstehlichen Freizeitvergnügen entwickelt. Aufgrund der zunehmend dichteren Bebauung und wachsenden Bevölkerung in urbanen Gebieten ist es jedoch oft nicht möglich, dieses Bedürfnis nach Naturerlebnis ungehindert zu befriedigen. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von offenen Grünflächen suchen daher immer mehr Menschen Alternativen, um den Kontakt mit der Natur zu pflegen. Besonders Senioren, Familien und berufstätige Personen sehen in einem eigenen kleinen Garten eine erstrebenswerte Lösung. Ein Kleingarten bietet ihnen nicht nur den Raum, sich an der frischen Luft zu bewegen und von der umgebenden Natur zu profitieren, sondern auch die Möglichkeit, eigenes Obst und Gemüse anzubauen. Darüber hinaus ermöglicht ein solcher Garten das Knüpfen und Pflegen sozialer Kontakte und bietet eine wertvolle Gelegenheit, die oft begrenzte Freizeit aktiv zur Erholung zu nutzen.
Woher kommt das Wort Kleingarten?
Der Begriff „Kleingarten“ selbst ist recht aussagekräftig. Er bezieht sich auf ein relativ kleines Stück Land, das typischerweise auch ein Gartenhäuschen beherbergt und vorwiegend dem Anbau von Obst und Gemüse dient. In seiner historischen Entstehung war der Kleingarten jedoch mehr als nur eine Quelle des Vergnügens. Ursprünglich wurde er als pragmatische Antwort auf ernsthafte soziale Probleme entwickelt, die durch Kriege und wirtschaftliche Notlagen, wie sie in Zeiten der Industrialisierung häufig waren, verschärft wurden. Diese kleinen Parzellen Land dienten damals vorrangig dazu, die durch Mangelernährung und beengte Wohnverhältnisse entstandenen Probleme zu mildern und den betroffenen Stadtbewohnern ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Durch den Anbau eigener Nahrungsmittel konnten die Menschen ihre Ernährungssituation verbessern und gleichzeitig ein Stück Unabhängigkeit in ihrem städtischen Umfeld gewinnen. Dieser historische Kontext verleiht dem Konzept des Kleingartens eine tiefe soziale und kulturelle Bedeutung, die auch heute noch in seiner Funktion als Freizeit- und Erholungsraum nachklingt.
Die Geschichte der heute bekannten Kleingärten, auch Schrebergärten genannt, reicht bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück. Der Landgraf Carl von Hessen war einer der ersten, der die Bedeutung kleiner Parzellen für die Selbstversorgung seiner Untertanen erkannte. Er stellte ihnen Land zur Verfügung, auf dem sie Gemüse anbauen konnten, was eine wesentliche Verbesserung ihrer Ernährungssituation zur Folge hatte. Diese frühen Formen der Kleingärten wurden damals als „Armengärten“ bezeichnet und waren vor allem in Notzeiten eine Hilfe für die ärmeren Bevölkerungsschichten. Der erste offizielle Kleingartenverein in Deutschland wurde 1814 in Kappeln an der Schlei gegründet, was den Beginn einer Bewegung markierte, die sich im Laufe der Jahre weiter ausbreiten sollte.
In den darauf folgenden Jahrzehnten entstanden immer mehr Laubenkolonien, teilweise initiiert von Wohlfahrtsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder von der Arbeiterbewegung. Diese Kolonien dienten nicht nur der Nahrungsmittelproduktion, sondern auch der sozialen Interaktion und der Verbesserung der Lebensqualität der städtischen Arbeiterklassen. Die Entwicklung der Schrebergärten, benannt nach dem Leipziger Arzt Moritz Schreber, brachte eine signifikante Erweiterung des Konzepts. Schreber hatte erkannt, dass viele Kinder in urbanen Umgebungen unter körperlichen Problemen litten, die auf mangelnde Bewegung zurückzuführen waren. Er schuf die sogenannten Kinderbeete, die nicht nur dem Anbau von Gemüse dienten, sondern auch speziell dazu eingerichtet waren, Kindern ausreichend Bewegung und Spielraum im Freien zu bieten. Neben diesen Beeten wurden auch Spielwiesen angelegt, die weitere Möglichkeiten zur körperlichen Ertüchtigung boten.
Aus diesen anfänglich für Bildungszwecke genutzten Kinderbeeten entwickelten sich die Schrebergärten weiter. Sie wurden schnell zu einem festen Bestandteil städtischer Kultur, und mit der Zeit begannen auch die Eltern, diese Flächen für den Anbau von Gemüse zu nutzen, um die Ernährung ihrer Familien zu verbessern. Es entstanden umzäunte Bereiche, kleine Lauben und komplexe Anlagen, die das Bild der heutigen Schrebergärten prägen.
Heute definiert das Bundeskleingartengesetz, das am 28. Februar 1983 in Kraft trat, einen Kleingarten als eine Fläche, die primär dem Anbau von Obst, Gemüse und Blumen für den persönlichen Bedarf dient und gleichzeitig einen Raum für Erholung und Entspannung bietet. Dieses Gesetz unterscheidet Kleingärten von Hausgärten, die direkt an Wohnhäuser angrenzen und oft keine gesetzliche Größen- oder Nutzungsbegrenzung haben. Kleingärten hingegen sind oft Teil einer größeren Anlage und unterliegen bestimmten Regeln und Vorschriften, die sowohl die Größe als auch die Art der Nutzung festlegen.
Der Unterschied von Kleingarten und Hausgarten
Die Gestaltung und Nutzung von Gärten variieren stark zwischen Hausgärten und Kleingärten, insbesondere aufgrund rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen. In einem privaten Hausgarten genießt der Besitzer in der Regel vollständige gestalterische Freiheit, was die Anordnung, Pflanzenauswahl und Nutzung anbelangt. Im Kontrast dazu sind Kleingärten oft an die Richtlinien und Satzungen von Kleingartenvereinen sowie gesetzliche Vorgaben gebunden. Diese Vorgaben beeinflussen sowohl die Größe als auch die Struktur des Gartens.
Typischerweise wird in Kleingärten eine Dreiteilung der Fläche empfohlen, wobei ein Drittel für den Anbau von Gemüse, ein weiteres für Obstbäume und Rasenflächen und das letzte Drittel für Blumenbeete, die Gartenlaube und möglicherweise Zier- oder Steingärten vorgesehen ist. Diese Aufteilung soll eine ausgewogene Nutzung der Gartenfläche sicherstellen und gleichzeitig die ästhetische und ökologische Qualität des Gartens fördern.
Die spezifischen Regelungen für Kleingärten sind zudem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) festgeschrieben, welches nicht nur die Definition eines Kleingartens klarstellt, sondern auch die gemeinnützige Natur der Kleingärtnerei unterstreicht. Das Gesetz regelt außerdem detailliert die maximale Größe der Gärten und Lauben sowie die Bedingungen zur Pacht und zu Pachtverträgen, um eine faire und einheitliche Handhabung innerhalb Deutschlands zu gewährleisten.
Die Bedeutung von Kleingärten für die Menschen
Die Bedeutung eines Kleingartens reicht jedoch über die bloße Bereitstellung von Anbauflächen hinaus. Für viele Menschen symbolisiert der Kleingarten ein Stück Freiheit und bietet eine wertvolle Möglichkeit zur Erholung und Entspannung. In einer Zeit, in der städtisches Leben oft mit Hektik und wenig persönlichem Freiraum verbunden ist, wird der Kleingarten als Ort der Ruhe und des persönlichen Ausgleichs immer wichtiger. Die dort verrichtete Gartenarbeit bietet vielen einen notwendigen körperlichen Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit und trägt zur psychischen Gesundheit bei.
Ein Kleingarten hat auch eine wichtige erzieherische Funktion für Kinder. Das Aufwachsen in unmittelbarer Nähe zur Natur, das Säen und Pflegen von Pflanzen sowie das Ernten eigener Lebensmittel sind wertvolle Erfahrungen, die zur ganzheitlichen Entwicklung von Kindern beitragen. Zudem bietet ein Kleingarten Kindern die Möglichkeit, ihre Freizeit sicher und ungestört zu verbringen.
Für ältere Menschen kann ein Kleingarten ebenfalls von unschätzbarem Wert sein. In einem Alter, in dem soziale Kontakte oft spärlicher werden, bietet der Kleingarten Gelegenheit zur Interaktion und fördert das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Das Plaudern über den Gartenzaun oder die Teilnahme an Vereinsaktivitäten können eine tiefe Zufriedenheit und ein Gefühl der Zugehörigkeit vermitteln, das im städtischen Alltag oft verloren geht.